Außergerichtliche Streitschlichtung Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit auf außergerichtliche Streitschlichtung bei der jeweils zuständigen regionalen Rechtsanwaltskammer (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f. BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer (nähere Informationen unter www.brak.de)
Auch weisen wir auf die ODR-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 524/2013)hin; Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
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