
ARBEITSRECHT
Das Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern/innen; eine Binsenweisheit. Aber die erste Frage liegt schon in machen Fällen darin, Arbeitnehmer/innen von Selbstständigen zu unterscheiden. Das Arbeitsrecht ist nicht harmonisch in einem Gesetz geregelt sondern in einem Puzzle von einer Vielfalt von Gesetzen. Welches Recht anwendbar ist, hängt oft von der Anzahl der Beschäftigten ab. Wie viele und wie die Beschäftigten gezählt werden, definieren die einzelnen Gesetze ganz unterschiedlich. Die Kanzlei bietet den Durchblick im
• Arbeitsvertragsrecht mit Klauselgestaltung
• Betriebsverfassungsrecht
• Befristungsrecht
• Kündigungsschutzrecht
• Mutterschutz und Elternzeit
• Zeitarbeitsrecht
sowie bei
• Vergütungsfragen ( Einstufungen, Eingruppierungen und Überstunden)
• Kündigungen, Aufhebungsverträgen
• Abmahnungen
• Zeugnissen
• Urlaubsansprüchen (Übertragung und Abgeltung)
Das Angebot gilt für die Vertragsbegründung, im laufenden Arbeitsverhältnis und bei Vertragsbeendigung.

SOZIALRECHT
Das Sozialrecht steht in einem wichtigen Teil in Verbindung mit dem Arbeitsrecht. Nach Kündigung ist zu klären, ob und wie lange ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, ob eine Sperrzeit droht oder andere Maßnahmen in Anspruch genommen werden können.
Entsprechende Zusammenhänge sind auch in der Krankenversicherung, dem Rentenrecht, der Unfallversicherung und dem Schwerbehindertenrecht festzustellen und zu bearbeiten. Ihre soziale Absicherung ist stets der Leitfaden in diesem Bereich.

MIETRECHT
Dieses Gebiet hat vorrangig in unserer Lebenswirklichkeit Wohnungen oder Gebäude zum Leben oder für eine berufliche/oder gewerbliche Tätigkeit zum Inhalt.
Nach der Vertragsgestaltung treten im laufenden Vertrag immer wieder Fehler an die Mietsache mit Fragen nach Minderung oder der Beurteilung von Pflichtwidrigkeiten mit der Konsequenz von Abmahnungen auf. Auch das Ende durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag wird begleitet.Ihre soziale Absicherung ist stets der Leitfaden in diesem Bereich.

BAU- UND ARCHITEKTENRECHT
Störungen bei der Erstellung von Objekten sind leider keine Seltenheit; dies gilt auch bei Umbauten oder Reparaturen. Treten Fehler auf, ist schnell zu beurteilen, in welcher Phase sich das Objekt tatsächlich und rechtlich befindet. Daraus ergeben sich die Schritte für die richtigen Maßnahmen wie
• Einleitung selbständiger Beweisverfahren oder privater Gutachten,
• Geltendmachen von Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüchen,
• Erklärung von Kündigungen.
Ziel jeder Maßnahme ist es, das Projekt zu einem guten Abschluss zu bringen.
Nach Abschluss eines Projekts können noch Fragen der Kostenüberschreitung, einer zu langen Projektdauer oder nach korrekter Abrechnung im Raum stehen. Dazu bietet die Kanzlei Beratung und Vertretung.

HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT
Das Handelsrecht regelt Rechtsbeziehungen zwischen Kaufleuten, insbesondere beim Kauf oder Verkauf von Gegenständen zwischen verschiedenen Unternehmen, bei dem Transport und der Lagerung von Gegenständen. Es regelt auch die Rechtsbeziehungen der Handelsvertreter und Vertragshändler zu den Unternehmen, insbesondere zu Fragen
• der Provisionen,
• der Kündigungen und
• der Ausgleichsansprüche.
Im Gesellschaftsrecht sind die Beziehungen der einzelnen Gesellschafter untereinander und zu ihren Vertretungsorganen (insbesondere Geschäftsführer) zu gestalten:
• Wahl der Rechtsform unter haftungsrechtlichen und steuerrechtlichen Gesichtspunkten,
• Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen und Änderungen,
• Ausgestaltung des Geschäftsführervertrages,
• Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen,
• Auflösung und Auseinandersetzung,
• Entwurf von Allgemeinen Geschäftsbedingungen u.v.m.
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