Kündigungsschutz im Kleinbetrieb?

Werden im Betrieb nicht mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt, kommt das Kündigungsschutzgesetz nicht zur Anwendung.

Das Kündigungsschutzgesetz ist aber das wichtigste Gesetz zum Schutz von Beschäftigten vor Kündigungen durch den Arbeitgeber. Doch auch für Kündigungen in sogenannten Kleinbetrieben hat das Bundesarbeitsgericht mit seinem Urteil vom 23.07.2015 die Latte ein bisschen höher gelegt (6 AZR 457/14). Wird bei der Kündigung älterer Beschäftigter ein betrieblicher Grund für die Kündigung geltend gemacht und verbleiben die jüngeren Beschäftigten bei vergleichbarer Qualifikation im Betrieb, ist die Frage nach dem Benachteiligungsverbot nach § 7 Abs. 1 AGG zu stellen. Die Entscheidung wird in jedem Fall anders sein, künftig betrieblich veranlasste Kündigungen in Kleinbetrieben gegenüber älteren Beschäftigten sehr genau zu prüfen.