Besonderheit der Sozialauswahl

Die Bedeutung betriebsbedingter Kündigungen kann wieder wachsen. Für die Sozialauswahl hat das Bundesarbeitsgericht am 08.12.2022 eine wichtige Entscheidung getroffen (6 ARZ 31/22). Im Rahmen der Sozialauswahl ist es zu berücksichtigen, ob zu kündigende Beschäftigte innerhalb von 2 Jahren nach dem Ablauf der Kündigungsfrist über eine abschlagsfreie Rente verfügen können. Dies gilt allerdings nicht für Renten, die auf einer Schwerbehinderung beruhen. Allerdings muss bei der Sozialauswahl unabhängig von der Rentennähe weiter berücksichtigt werden, wie lang die Betriebszugehörigkeit ist, welche Unterhaltspflichten noch bestehen und welche gesundheitlichen Einschränkungen möglicherweise vorliegen. Die Entscheidung beschreibt aber ausdrücklich, dass der eigentliche Schutz durch ein höheres Alter mit der Rentennähe grundsätzlich deutlich sinkt.